Für die Zwecke dieser Vereinbarung sind „geschützte Informationen“ so auszulegen, dass sie ohne Einschränkung Folgendes umfassen: (i) Informationen im Zusammenhang mit *** Geschäft, Betrieb, Aussichten und Finanzangelegenheiten (über das hinaus, was von *** öffentlich gemeldet wird), ( ii) Marketing- und Werbepläne und -strategien, (iii) Informationen in Bezug auf Produkte und/oder Dienstleistungen, die konzipiert, entwickelt oder im Entwicklungsprozess sind, und (iv) andere geschützte und wettbewerbsrelevante Informationen (zusammen „geschützte Informationen“).